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BVerwG, 31.05.1995 - 1 B 3.95 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung eines Grundes gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensfehler auf Grund einerVerletzung der Aufklärungspflicht - Verfahrensfehler wegen einer Verletzung der Hinweispflicht - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 19.09.1994 - 1 S 572/94
- BVerwG, 31.05.1995 - 1 B 3.95
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73
Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast - …
Auszug aus BVerwG, 31.05.1995 - 1 B 3.95
Das führt auch unter Berücksichtigung dessen, daß die Anforderungen an den Nachweis eines Bedürfnisses nicht überspannt werden dürfen (BVerwGE 49, 1 ), nicht auf eine Problematik der Gesetzesumgehung, sondern lediglich auf die Frage, ob die in der Rechtsprechung des Senats anerkannten Grundsätze nach den besonderen Gegebenheiten des Einzelfalls richtig angewendet worden sind. - BVerwG, 18.12.1990 - 5 ER 625.90
Gewährung von Prozesskostenhilfe - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 31.05.1995 - 1 B 3.95
Eine Verletzung der Hinweispflicht nach § 86 Abs. 3 VwGO kommt nur dann in Betracht, wenn für das Gericht erkennbar der Kläger von falschen Voraussetzungen bei seiner Rechtsverfolgung ausgegangen ist und deshalb unterlassen hat, das vorzutragen, was zur Wahrnehmung seiner Rechte vorzutragen ist (vgl. z.B. Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 5 ER 625.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 42). - BVerwG, 26.06.1992 - 1 B 108.92
Auszug aus BVerwG, 31.05.1995 - 1 B 3.95
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG (vgl. Beschluß vom 26. Juni 1992 - BVerwG 1 B 108.92 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 61).
- VG Stuttgart, 10.03.2009 - 5 K 2895/08
Privatdetektiv hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheines
Die dagegen eingelegten Rechtsmittel blieben in allen Instanzen erfolglos (vgl. Beschluss des VG Stuttgart vom 01.09.1992, 5 K 2187/92, VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 18.12.1992 1 S 2404/92, VG Stuttgart, Urt. v. 12.11.1993, 5 K 1599/93, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.09.1994, 1 S 572/94, BVerwG, Beschl. v. 31.05.1995, 1 B 3.95).